Kann ich, auch wenn ich noch nicht volljährig bin, eine Firma gründen?
Das lässt sich in erster Linie mit der Handlungsfähigkeit erklären, denn wer handlungsfähig ist, kann durch seine Handlungen Rechte und Pflichten begründen. Diese ominöse Handlungsfähigkeit besteht aus zwei Komponenten, nämlich aus erstens der Mündigkeit und zweitens der Urteilsfähigkeit. Mündig ist eine Person, wenn sie 18 Jahre alt und urteilsfähig, wenn sie nicht an einer Geisteskrankheit leidet. Sind diese beiden Voraussetzungen gegeben, können Verträge ohne weitere Probleme abgeschlossen werden.
Daraus lässt sich allerdings im Umkehrschluss auch ableiten, dass eine noch nicht Volljährige Person kein Verträge abschliessen kann, auch wenn sie einen völlig klaren Verstand hat. Dieser Grundsatz ist korrekt, dennoch bestehen Einschränkungen.
Eine Einschränkung besteht in der Tatsache, dass ein Jugendlicher (z.B. ein Lehrling) seinen (Lehrlings-) Lohn frei verwenden darf und mit diesem Geld Verträge abschliessen kann. Ein Lehrling, welcher als Beispiel 1'000 Franken gespart hat, darf dieses Geld auch für einen Laptop ausgeben. Dies, auch wenn der Lehrling diesen Vertrag (in diesem Fall wäre es wohl ein Kaufvertrag) aufgrund der fehlenden Mündigkeit - wie oben geschrieben – eigentlich nicht gültig unterschreiben könnte. Allerdings könnte dieser eben erwähnte Lehrling wohl kein neues Auto kaufen und dies nicht nur, weil er noch keinen Führerschein besitzt, sondern auch, weil der Kaufpreis des Autos sein „freies Kindesvermögen“ (den Lehrlingslohn) wohl eindeutig übersteigen würde. Ausserdem wären mit dem Kauf weitere Ausgaben für Versicherung, Benzin, Werkstattaufenthalte und Steuern verbunden.
Als Grundregel kann also gesagt werden, dass unmündige (d.h. noch nicht volljährige Personen) kleinere Verträge (wie z.B. den eben beschriebenen Kaufvertrag) auch ohne Einverständnis der Eltern wohl gültig abschliessen können. In welchem Umfang ein Unmündiger einen Vertrag abschliessen kann, hängt stark von seinen finanziellen Verhältnissen ab. Hat er beispielsweise eine Million Franken geerbt oder ein Taschengeld von CHF 10'000 pro Monat, kann er umfangreichere Anschaffungen tätigen, als wenn er einen Lehrlingslohn von nur CHF 500 pro Monat zur Verfügung hat. Die Antwort für die eingangs gestellte Frage ist also: Nein, eine Firma kann wohl grundsätzlich ohne Zustimmung der Eltern nicht gegründet werden.
Achtung: Trotz fehlender Mündigkeit kann sich ein Jugendlicher strafbar machen. Wenn beispielsweise ein 15-Jähriger ein Auto mit Fusstritten malträtiert, kann es durchaus sein, dass er sich einerseits wegen Sachbeschädigung vor dem Richter verantworten muss und darüber hinaus selbstverständlich auch für den verursachten Schaden einzustehen hat.
Quelle: Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB), Artikel 11 ff.