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Die Ausarbeitung eines Businessplans ist wohl einer der ersten und zugleich wichtigsten Schritte in die Selbständigkeit. Die konkrete Gestaltung des Businessplans macht ebenfalls eine gründliche Auseinandersetzung mit dem eigenen Vorhaben notwendig.

Von der Wahl der Rechtsform hängen viele zukünftige Vorgänge ab. Genau aus diesem Grund sollte man vorgängig auf die Abwägung der einzelnen Vor- und Nachteile der jeweiligen Rechtsform besonderes Augenmerk legen. Für alle Fälle gilt jedoch: Eine in allen Belangen „perfekte“ Rechtsform existiert nicht.

Grundsätzlich muss in steuerlicher Hinsicht zwischen zwei unterschiedlichen Arten von Gesellschaften unterschieden werden:

  • der Einzelfirma und der Kollektivgesellschaft;
  • den Kapitalgesellschaften, wozu die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaft (AG) gehören.

Gründer einer GmbH und AG sehen sich mit drei verschiedenen Arten der Revision konfrontiert. Je nach Grösse unterliegt eine Unternehmung entweder einer ordentlichen oder eingeschränkten Revision. In den allermeisten Fällen kann das Unternehmen jedoch auch beschliessen, dass ganz auf eine Revision verzichtet wird.

Abhängig von der Rechtsform ist der Abschluss gewisser Versicherungen zwingend vorgeschrieben, einige sind freiwillig und wieder andere können teilweise gar nicht abgeschlossen werden.

Welche Versicherungen sind für junge Unternehmen abdingbar, welche machen Sinn und auf welche kann man verzichten?