Welche Firmen müssen sich ins Handelsregister eintragen?
Massgebend für eine Eintragungspflicht ins Handelsregister ist die Führung eines kaufmännischen Unternehmens. Auch Einzelunternehmen sind ab einem fixen Mindestumsatz zu einer Eintragung verpflichtet. Ausserdem besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Eintragung. Für die nachfolgend aufgelisteten Firmen ist eine Eintragung hingegen zwingend vorgeschrieben:
- Einzelunternehmen mit Jahresumsatz von mehr als CHF 100‘000
- Kollektivgesellschaft
- Kommanditgesellschaft
- Aktiengesellschaft (AG)
- Kommanditaktiengesellschaft
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Genossenschaft
- Stiftung